Wer Bilanz macht, der entdeckt Absurdes.

Ist ja eigentlich klar. Aber diesmal spreche ich nicht von meiner Lebensbilanz. Nein, letzte Woche haben wir gemeinsam mit unserem Partner aus der Gilde der Wirtschaftsprüfer die Bilanz der InterFace AG fertig gestellt. Und da habe ich wieder ein paar sehr absurde Regelungen unserer mittlerweile schon sehr verarmten und von Interessen getriebenen Gesetzgebung entdeckt.

Hier ein Beispiel:

In der Abschlussbesprechung zum Geschäftsjahr 2012 am letzten Freitag entdecke ich in der G&V einen Verlust mit dem Titel „Abschreibungen auf Wertpapiere“.

Das wundert mich. Die InterFace AG hat Wertpapiere? Wusste ich gar nicht. Doch dann fällt mir ein:

Aber klar haben wir Wertpapiere! Bei uns können ja Mitarbeiter einen Teil ihres Überstundenguthabens (wenn sie denn eines haben und dies wollen) in Altersversorgung umwandeln. Der „terminus technicus“ heißt „Langzeitarbeitszeitkonto“ (nomen est omen).

Das heißt die Überstunden eines Kollegen, der bei diesem Programm mitmacht, werden nicht ausgezahlt, sondern seinem persönlichem Guthaben fürs Alter zugeführt. Da dieses Geld ja nicht dem Unternehmen sondern dem Mitarbeiter gehört, muss das Unternehmen verantwortlich damit umgehen und die akkumulierten Gelder auch vor einer Insolvenz sichern. Deshalb haben wir diese Beträge in sogenannte „mündelsichere Papiere“ angelegt und diese an den Mitarbeiter verpfändet. So war auch die Regel.

Bürokratisch ist dieses System wie vieles im Staat recht aufwendig. Es mag aber vielleicht ein sinnvoller Beitrag für die persönliche Altersvorsorge sein. Wenn man davon absieht, dass das Geld bei der Auszahlung wahrscheinlich erstaunlich wenig wert sein wird. Aber das wird ja jeder „Riesterer“ auch so erleben.

Vor ein paar Jahren hat dann der Gesetzgeber mal wieder zugeschlagen. In seiner unendlichen Regulierungswut hat er noch ein paar Gesetze mehr zum Thema“Langzeitarbeitszeitskonto“ erlassen. Angeblich um die ach so schlechte Situation zu verbessern, in Wirklichkeit – so vermute ich – eher von den Lobbyisten getrieben.

Den Arbeitgebern wurde damals vorgeschrieben, dass die Anlage solcher Gelder nur noch in sogenannte „Zertifizierte Wertpapiere“ erfolgen darf. Sparbuch oder Festgeld zum Beispiel sind da nicht dabei, obwohl man bei diesen Anlageformaten zumindest ja nominell keinen Verlust haben dürfte.

So mussten wir pünktlich zur Gesetzesänderung unsere „mündelsicheren Anlagen“ in „zertifizierte Wertpapiere“ umwandeln. Und haben da wie immer die Anlagen nach dem prioren Kriterium der Sicherheit ausgewählt.

Und siehe da – genau im Jahre 2012, in dem sich nicht nur der DAX bombastisch entwickelt hat, machen unsere „zertifizierten“ Wertpapiere einen doch erwähnenswerten Verlust.

Was schließe ich daraus?

Dass bei besagtem Gesetz die wesentlichen Anteile von Lobbyisten geschrieben und dann von unserem Gesetzgeber einfach mal ins Gesetz kopiert wurden. So wie wohl mancher unserer Politik- und Nicht-Politik-Doktoren das so gemacht hat. Und solches Kopieren finde ich bei Doktorarbeiten fast weniger schlimm als bei Gesetzen. Und würde mir auch bei der Entstehung von Gesetze noch mehr Transparenz wünschen.

Und mein Vorurteil hat sich weiter verfestigt, dass alles, was sich „zertifiziert“ nennt, doch sehr häufig schon von Haus aus stinkt.

RMD

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