Wenn man nach Schuldenbremse Gesetz Ausnahmen „googelt“ kommt man auf die Seite des deutschen Bundestages und findet ein „pdf„.
Dort findet man zum Suchwort „Ausnahme“ folgenden Text:
In Art. 109 Abs. 3 S. 4, 115 Abs. 2 S. 2 GG ist vorgesehen, dass eine Kreditaufnahme bis zu 0,35% des nominalen Bruttoinlandsproduktes nicht unter das Verbot der Kreditaufnahme fällt. Es liegt also für den Bund eine Kreditermächtigung bis zu dieser Summe vor.
Weiterhin können Kredite aus konjunkturellen Gründen aufgenommen werden, wobei die konjunkturellen Schwankungen im Auf- und Abschwung symmetrisch zu berücksichtigen sind.
Schließlich können Kredite auch im Falle von Naturkatastrophen oder in außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, aufgenommen werden.
Die beiden letzten Absätze haben es mir angetan. Um eine außergewöhnliche Notsituation als Begründung fürs Schuldenmachen zu finden, muss ich doch wirklich kein besonders findiger Politiker sein.
Auch den Zusatz bei der Aufnahme von Krediten aus konjunkturellen Gründen, dass man dabei die konjunkturellen Schwankungen im Auf- und Abschwung symmetrisch zu berücksichtigen habe finde ich eher süß.
Wird da doch auf amüsante Weise impliziert, dass Auf- und Abschwünge symmetrisch (und rhythmisch) stattfinden würden. Das hat die Geschichte auch schon widerlegt.
Außerdem hieße das ja, dass man in auf einem Abschwung folgenden Aufschwung die gemachten Schulden zurückzahlen muss. Das war schon immer das Vorhaben und doch hat man es noch nie getan. Weil es ja gar nicht geht …
Ich finde, dass man auf dieses Gesetz sowieso und aufgrund dieser Ausnahmeregelung gleich doppelt hätte verzichten können und fühle mich mal wieder ver…
RMD
P.S.
Gibt es in Deutschland wirklich auch nur einen Politiker, der an das Schuldengesetz glaubt? Wie realitätsfremd muss er sein? Und sind die anderen alle Heuchler und Lügner? Oder ist das alles nur ein Marketingtrick? Will man uns mit solchen Gesetzen nur einlullen? Quo vadis, Demokratie, Politik und BRD?
3 Antworten
Nein, eine Berücksichtigung der symmetrischen Auf- und Abschwünge heißt nicht, dass bei Aufschwüngen die Schulden zu tilgen sind. Schulden müssen immer dann getilgt werden, wenn sie fällig sind, und das macht die BRD seit Jahren gründlich.
Die Verschuldungsquote, gemessen als Schuldensumme/BIP ist übrigens in Aufschwüngen auch wieder gesenkt worden.
Ich verstehe auch die widersprüchliche Argumentation hier im Blog nicht. Auf der einen Seite lehnst du Sachzwangargumente ab, auf der anderen Seite möchtest du ein Gesetz, dass einen juristischen Sachzwang für die Politik einführt.
Die Schuldenbremse ist eine riesige Gefahr für unseren Sozialstaat, der sich nunmal mit Schulden finanzieren muss. Mit der Schuldenbremse wird ein Sachzwang implementiert, der anschließend einer liberalen Regierung die Legitimation für einen sozialen Kahlschlag oder alternativ eine Privatisierung der letzten hoheitlichen Aufgaben geben kann.
Daher finde ich ein solches Gesetz fatal.
Sorry Enno,
vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.
Ich ärgere mich, dass man ein offensichtlich sinnloses Gesetz macht und dies aber dann auch noch so aufweicht (auch wenn das vernünftig sein mag), dass man es bei geschickter Begründungsformulierung immer aushebeln kann.
Und dann so tut, als ob man Großes geleistet hätte und die Frechheit besitzt, dieses Gesetz als verpflichtend für die Zukunft zu bezeichnen. Das ist reine Spiegelfechterei und wird den seriösen Organen einer Demokratie nicht gerecht.
Das mit der „gründlich gemachten Schuldentilgung“ sehe ich auch nicht. Ich fände die folgende Formulierung präziser: die BRD führt seit Jahren eine gründliche (und expansive) Umschuldung durch.
Da kann ich völlig zustimmen.