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Immer mehr gewinne ich den Eindruck, dass immer schneller immer mehr immer fragwürdige Gesetze immer schlampiger gemacht werden. Sei es auf bayerischer, deutscher oder europäischer Ebene.
Dies möchte ich an harmlosen Beispielen zeigen, harmlos deshalb, weil es Gesetze sind, wegen denen wohl noch nie jemand wesentlich bestraft oder geschädigt worden sein durfte. Und die wahrscheinlich auch nichts Schlimmes bewirkt haben.
Unter anderem sind dies das Kulturgutschutzgesetz, das reformiert und verschärft werden soll, das Telemediengesetz mit seinem Punkt Störerhaftung (betreffend Haftung bei WLAN) und last not least das auch sehr umstrittene Gesetz zur Tarifeinheit.
Das erste Gesetz ist am 10. August 1955 verabschiedet worden. Es sollte den Ausverkauf der deutschen Geschichts- und Kunst Heilgtümer verhindern. Es war wohl eine Reaktion auf Maßnahmen, die Länder wie Ägypten ergriffen haben, um den Kunstraub durch fremde Länder zu erschweren.
Jetzt soll es erneuert werden – und schon jetzt wird eine Debatte geführt, die eigentlich nur den Unsinn dieses Gesetzes klar macht. Da stellt sich mir die Frage: Warum überprüft man solche Gesetze nicht bevor man sie erneuert? Und fragt sich, welchen Nutzen und welchen Schaden sie eigentlich gebracht haben, Besonders da jedes Gesetz, dass nichts nutzt, allein schon durch seine Existenz schadet? Und warum hat man nicht den Mut, ein Gesetz, dass nichts nutzt einfach abzuschaffen?
Aber nein, an Stelle mal aufzuräumen macht man immer mehr sinnlose Gesetze. Weil man meint, dass „Gesetze abschaffen“ schon sehr mutig wäre. Warum eigentlich?
So sorgt auch das Thema der „Störerhaftung“ als Teil des Telemediengesetzes nur für Verdruss. Auf meinen Reisen bin ich oft begeistert, wie unproblematisch in vielen Ländern der Welt der Zugang zum im Internet funktioniert. Aber wehe du betrittst Deutschen Boden …
Die Störerhaftung scheint mir auch so ein Thema zu sein, das dem besonderen Sicherheitsbedürfnis und der Misstrauenskultur unserer zivilisierten Welt aber auch der deutschen Mentalität (german angst?) entgegen kommt. Wer will hier schon, dass Fremde einen Pfad durch unser Grundstück benutzen?
Ein anderes Beispiel ist das Tarifeinheitsgesetz. Auch das war ein Rohrkrepierer. Ich zitiere zuerst Mal aus Wikipedia:
Seit dem 10. Juli 2015 gilt in Deutschland das Gesetz zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz). Es sieht vor, dass bei kollidierenden Tarifverträgen in einem Betrieb nur die Rechtsnormen des Tarifvertrags derjenigen Gewerkschaft anwendbar sind, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des zuletzt abgeschlossenen Tarifvertrags im Betrieb die meisten Mitglieder hat. Das Gesetz wurde von Gewerkschaften und Opposition scharf kritisiert und ist Gegenstand mehrerer Verfassungsbeschwerden.
Bei diesem Gesetz konnte man nicht prüfen, ob es etwas taugt. Denn blöderweise wird es wohl nie angewendet werden, hat es doch schon im ersten Anwendungsfall versagt. Das war die Auseinandersetzung zwischen GDL (Gewerkschaft der Lokomotivführer) und der Bahn AG. Für diese Tarifauseinandersetzung wurde das Gesetz ja eigentlich gemacht.
Und was ist passiert? Die Einigung der beiden Parteien war in der Schlichtung nur möglich, weil diese auf Vorschlag des Schlichters (übrigens einem Landesvater, der „der Linken“ angehört) überein kamen, dieses Gesetz nicht anzuwenden. Und so der Weg zur Einigung frei gemacht wurde.
Für mich klingt das so:
Ich schreibe ein Programm für einen Kunden. Und der schließt gleich mal aus, es einzusetzen. Wäre doch ein Grund, an der Leistungsfähigkeit meines Programms zu zweifeln …
Es gibt übrigens mehr so Gesetze, die nie angewendet worden sind. Wie zum Beispiel das zur Mitarbeiterbeteiligung. Im Frühjahr 2010 beschloss die große Koalition, mit steuerlichen Anreizen die Beteiligung von Mitarbeitern an Unternehmen stärker zu fördern. Ein komplexes Gesetz, das meines Wissens auch noch nie angewendet wurde.
Um dieses wie die drei oben genannten Themen ist es still geworden. Wie auch um das Mautgesetz, auch das ist noch nicht so ganz lange her.
Aber gerade bei Gesetzen dürfte die einfache Weisheit „weniger ist mehr“ gelten. Das Gegenteil ist aber der Fall, aus dem Europäischen und nationalen Wolken hagelt es Gesetz um Gesetz. Und manche Ankündigung jagt uns wie Blitz und Donner einen gehörigen Schreck ein. So will Frau Nahles noch in dieser Regierungsperiode die „Scheinselbstständigkeit“ neu regeln! Mit dem erklärten Ziel, dass auch wirklich ein jeder in die Sozialversicherungskasse einzahlen muss.
Da kann für wahr nichts gutes herauskommen. Ich bin schon mal gespannt.
RMD