In meinem Artikel „Texte zur Weltfinanzkrise“ und weiteren Artikeln hier im Blog habe ich schon ein paar mal von der mutigen und fast lustvollen Bayerischen Verfassung geschwärmt.
Die Bayerische Verfassung wird aber vom Grundgesetz überlagert. Zwar ist Bayern der Bundesrepublik nie beigetreten – aber sicher hat der Freistaat die letzten Jahrzehnte durch konkludentes Handeln sein Einverständnis bekundet, ein Teil der BRD zu sein.
Ja, die bayerische Verfassung ist meine Lieblingsverfassung – ich mag sie. Das Grundgesetz habe ich jetzt auch noch mal gelesen und empfehle das jedem zu lesen.
Und finde es so richtig schwach. Hier nur drei willkürliche Beispiele, die mich gar nicht so begeistern und beginne mit dem Artikel 8.
Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Kommentar: Da ist etwas unverletzlich. Aber natürlich darf man es beschränken. Man muss nur ein Gesetz machen.
Art 10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Kommentar: Da ist etwas unverletzlich. Aber natürlich darf man es beschränken. Man muss nur ein Gesetz machen.
Art. 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Kommentar: Da wird etwas gewährleistet. Aber – man muss nur Gesetz machen, dann darf man alles einschränken. Oder auch enteignen.
Aber noch schlimmer ist (2). Kann man es noch unverbindlicher formulieren, dass ein Eigentümer nicht nur Rechte sondern auch Pflichten hat? Und lascher forden, dass etwas zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll.
So geht es im Text in einem fort. Ob Art 13 (Die Wohnung ist unverletzlich), Art 16 (Politisch Verfolgte genießen Asylrecht) oder Art 17a (Gesetze über Wehrdienst und Ersatzdienst), immer ist alles erlaubt und wird dann auch gleich wieder eingeschränkt.
Besonders weh hat mir dieser Artikel getan:
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Kommentar: Sind das nicht nur schöne Worte, die ihren Wert verloren haben? Von wem geht denn heute die Macht aus? Von den Menschen (dem Volke) bestimmt nicht. Sondern von einer Oligarchie der Parteien und Institutionen, die eine unheilvolle Allianz mit den wirklich mächtigen Interessensverbänden und Lobbyisten des Kapitals und der Spekulanten bilden. Mit ihrem Bündnis stärken sie gegenseitig ihre Macht. Und weil es ohne die Menschen nicht geht, sondern diese eher zu stören drohen, werden sie für ihre Zwecke manipuliert und indoktriniert.
Witzig auch, dass wir in (4) das Recht zum Widerstand haben, sogar der bewaffnete quasi als ultima ration wird den Worten folgend nicht ausgeschlossen …
Nach meinem Wissen ist die Rechtslage eindeutig. Deutschland hätte sich schon vor Jahren eine neue Verfassung hätte geben müssen. Ums Recht scheinen sich aber die Mächtigen auch nicht zu scheren. So ist keine deutsche Verfassung in Sicht.
Und ich weiß nicht, ob ich darüber traurig sein oder mich freuen soll. Zwar ist unser Grundgesetz unteroptimal. Und natürlich bräuchten wir in der heutigen Zeit eine ganz starke, mutige und freudvolle Verfassung – mit einem großen gesellschaftlichen Konsens für Zukunft, Frieden, Menschlichkeit und Bildung.
Nur – mit Sicherheit würde auch die neue Verfassung nur von den Lobbyisten geschrieben werden. TTIP lässt grüßen. Demokraten hätten keine Chance.
So lasst uns lieber die Reste unseres Grundgesetz gegen weitere Angriffe verteidigen. Ganz gleich, wo diese herkommen. Eine turbo-kapitalistische und neoliberale Verfassung, geschrieben von Parteienfilz & Deutschland AG und verkauft über Populismus, wäre sicher ein großer Unglück.
RMD
P.S.
Das Abbild der Fahne ist gemeinfrei, zum Link nach Wikipedia.
2 Antworten
Wichtiger ist jedoch, dass das bestehende Grundgesetz auch bedingungslos angewendet wird, was Gleichheit aller Menschen und Geschlechter vor dem Gesetz angeht.
Das Grundgesetz ist super und die, die sich engagieren, werden von den aus dem Grundgesetz abgeleitenden Gesetzen entlohnt. Wer sich nicht engagiert, darf sich aber auch nicht beschweren!
Beispiel?: Nach dem Grundgesetz spielen Parteien keine Rolle. Sie dürfen nur bei der politischen Willensbildung mitwirken (nicht entscheiden!) und können verboten werden. Was haben die engagierten Parteipolitiker gemacht? Sie haben sich Gesetze geschaffen, die sie allimentieren, ihren weitreichende Rechte in allen Staatsorganen geben usw.
Demokratie ist Engagement (oder Mitläufertum – freie Entscheidung). In der DDR hat man die Leute gezwungen an politischen Prozessen mitzumachen. Das will doch keiner……………..oder?