Im Rahmen des Inkraft-Tretens der #DSGVO habe ich meine Datenschutzerklärung im IF-Blog um folgende Ergänzung erweitert:
Ergänzung zur Datenschutzerklärung vom 26. Mai 2018:
Die obige Datenschutzerklärung gibt es in etwa so lange wie es iF-Blog gibt. Ich halte generell nichts vom Sammeln und insbesondere vom Sammeln von Daten. So habe ich in IF-Blog noch nie fremde Daten gesammelt oder für irgendwelche Zwecke zu nutzen versucht.
Das Werkzeug „webmaster“ nutze ich ausschließlich, um zu erfahren, aus welchen Ländern dieser Welt meine Leser kommen.
Früher habe ich ab und zu E-Mails mit Infos zu IF-Blog (neue Artikel und Autoren …) an bestätigte Abonnenten gesendet. Diesen Dienst habe ich schon seit Jahren eingestellt, weil ich solche Benachrichtigungen in Form von E-Mails als nicht mehr zeitgemäß und außerdem als störend empfinde. Jetzt habe ich den dabei entstandenen Datenbestand an E-Mails endgültig gelöscht.
Das bedeutet:
- Es wird nie wieder News von IF-Blog geben. Ich glaube, dass wird niemanden stören. Ich persönlich finde den News-Wahn eh als Unsinn. Das bringt doch niemanden etwas
- Ansonsten ist wie auch bisher sicher gestellt, dass bei IF-Blog keine „privaten“ Daten in irgendeiner Weise gesammelt oder für irgend welche Zwecke genutzt werden.
Ich selbst glaube zwar, dass die #DSGVO absolut nichts bringen wird außer noch mehr Überregulierung. So wird sie die Staatsverdrossenheit erhöhen und noch mehr Wähler zu „populistischen“ Parteien treiben. Vielleicht auch die Rechthaberei – die mir gerade in unserem Kulturkreis schon ein wenig auf die Nerven geht. Auch die eh schon weit verbreitete Bereitschaft des „Ignorieren von Gesetzen“ dürfte sie fördern und das Vertrauen in den Staat als weisen, kompetenten und verantwortungsvollen Gesetzgeber weiter erodieren. Das finde ich schade, aber die Herren in Brüssel und Berlin wollen das wohl so.
Beklagen hilft aber auch mir nicht weiter. Ich versuche, so weit wie irgendwie möglich als Mensch wie als Unternehmer gesetzestreu zu handeln. Dies sogar als Radler und Autofahrer. Und das hat für IF-Blog immer gegolten und soll so bleiben. Also halte ich mich an die Vorgaben.
Über die#DSVGO werde ich wahrscheinlich noch ein paarmal schrieben. In einem der nächsten Artikel werde ich mich zu dieser albernen Regel äußern, dass Kinder erst ab Vollendung ihres 16. Lebensjahres selber darüber entscheiden dürfen, wie sie das Internet nutzen wollen. Aber vorher schon die Religion wechseln dürfen.
Angeblich sind Kinder zu dumm fürs Internet und müssen vom Gesetzgeber geschützt werden. Da denke ich ein wenig anders. Ich meine, dass eher die Erwachsenen, die die #DSGVO geschrieben und zu verantworten haben, vom „Internet“ aber so wirklich keine Ahnung haben.
Aber dazu in Zukunft mehr in diesem Blog.
RMD
P.S.
Als Lektüre zum Thema empfehle ich folgenden Link zur #DSGVO. Thomas Stadler twittert unter der Kennung #RAStadler. Ich folge ihm schon seit Jahren und habe aus seinem Blog viel Wichtiges gelernt. An dieser Stelle ihm ein herzliches Dankeschön!
THOMAS STADLER
STANDORT: FREISING, BAYERN, GERMANY
Fachanwalt für IT- Recht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in der Kanzlei AFS