Ja – wenn wir weiter an dem festhalten, was wir bisher dafür halten! /1/
Nach diesen Vorstellungen hält sich nämlich seltsamer Weise auch jeder für sozial gerecht, beklagt aber im gleichen Atemzug die wachsende Ungerechtigkeit in der Welt.
Dieses Missverhältnis scheint unüberbrückbar zu sein.
Wir sind einfach zu verliebt in unsere unklaren Begrifflichkeiten, ja suhlen uns regelrecht in der Vorstellung, dass die ‚soziale Gerechtigkeit’ eine Art ‚moralische eierlegende Wollmilchsau’ zu sein hat, und nicht etwa nur ein Mindeststandard für das Verhalten von Menschen, der lediglich ein paar Regeln umfasst, an die sich selbst die Böswilligsten zu halten haben!
Wenn wir allerdings Letzteres akzeptieren, stellt sich sehr schnell heraus, dass ‚soziale Gerechtigkeit’ eher wenig mit romantisierter ‚Gleichheit’ zu tun hat, aber sehr viel mit der nicht so romantischen ’Freiwilligkeit’. Und dass deswegen die Politik generell ein inhärentes strukturelles Problem hat, ‚soziale Gerechtigkeit’ herbeizuführen, auch wenn sie noch so eifrig ‚Gerechtigkeitslücken’ aufspürt und zu schließen versucht. In drei Schritten lässt sich das auch unschwer zeigen; man muss nur
A) auf das allgemeine Prinzip der ‚Tauschgerechtigkeit’ eingehen,
B) auf die ‚Gleichbehandlung und Ergebnisgleichheit’ und
C) auf die besonders ins Auge springende ‚Verteilungsgerechtigkeit’.
Gehen wir auf die drei Schritte näher ein:
A) Denn um eine sehr spezielle Form der ‚Tauschgerechtigkeit’ geht es ja letztlich, wenn im Namen der ‚sozialen Gerechtigkeit’ nach gerechten Preisen und Löhnen gerufen wird!
Etwa wenn es heißt: hier die duftende Alpenbutter, da die lächerlichen Ein-Euro-Achtzig; oder hier das Super-Manuskript und dort das schmale Honorar. ‚Wertgleichheit’ fordert eigentlich hierbei das allgemeine ‚Prinzip der Tauschgerechtigkeit’! Aber wie bestimmt man diese ‚Wertgleichheit’ objektiv bei jedem konkreten Tauschvorgang?
Ist in der Sahara beispielsweise eine Unze Gold für einen Eimer Wasser angemessen, wenn’s ums Überleben geht? Und sind 50 Cent für zwei Liter Milch nicht schon zuviel, wenn eine Laktoseunverträglichkeit vorliegt? Oder wie hoch darf die Honorarforderung für ein angebotenes Manuskript sein, das dann doch nur unter das Bein eines wackelnden Tisches geschoben wird?
Heißt das nicht, dass die ‚Bewertung’ eines Tauschobjektes naturgemäß sehr subjektiv ist und dieser Wert nichts mit Gleichwertigkeit zu tun hat? Dies umso mehr, als der Tausch ja nur zustande kommt, weil jeder Beteiligte die Tauschobjekte unterschiedlich bewertet und gerade darin seinen Gewinn sieht.
Natürlich lässt sich dieser ‚Tauschgewinn’ genauso wenig nachweisen wie der ‚Tauschwert’: aber klar ist auch, dass der Gewinn immer dann vorhanden und nachweisbar ist, wenn der Tausch freiwillig erfolgt! Woraus folgt, dass eine Tauschhandlung immer dann ‚sozial gerecht’ ist, wenn niemand zu ihr gezwungen wird!
Natürlich stellt diese Freiwilligkeit beim ‚Tausch’ nicht sicher, dass jeder seine Maximalvorstellung durchsetzt, und sie schützt auch nicht vor Fehlentscheidungen, wie beispielsweise dem unüberlegten Zugriff auf niedrigpreisige Milch trotz Laktoseunverträglichkeit. Aber das muss auch nicht sein. Denn die Bewertung des ‚Tauschgewinnes’ erfolgt ja subjektiv und darf daher dann nicht wieder unter ein falsches Gleichheitsdiktat gestellt werden, nur weil von der irreführenden Intuition ausgegangen wird, diese ‚Gleichheit’ stehe auch beim ‚Tauschgewinn’ in einem engem Zusammenhang mit ‚sozialer Gerechtigkeit’!
Somit lässt sich zusammenfassend sagen, dass Preise und Löhne immer dann sozial gerecht sind, wenn sie ohne Zwang akzeptiert werden können!
B) Nun zur angeblich sozial gerechten ‚Gleichbehandlung und Ergebnisgleichheit’!
Hier führt die Gleichheitsbesessenheit in eine ähnliche logische Sackgasse, wie sich an einem einfachen Beispiel unschwer zeigen lässt: Stellt man nämlich an eine Rentnerin, einen Sportler und einen sechsjährigen Jungen unter dem Aspekt der Gleichbehandlung die gleiche Forderung, nämlich von einem vier Meter hohen Apfelbaum, an dem eine Leiter lehnt, Äpfel zu pflücken, so wird das Ergebnis sehr unterschiedlich ausfallen: erst nach sehr unterschiedlich gearteten Hilfeleistungen, die in keiner Weise mehr einer Gleichbehandlung entsprechen, werden alle drei Kandidaten zur gleichen Anzahl von Äpfeln gelangen und somit Ergebnisgleichheit erzielen.
Da aber letztlich alle Individuen auf der Erde unterschiedlich sind, wird generell bei Gleichbehandlung nie Ergebnisgleichheit erzielt werden und umgekehrt!
Und obwohl dieser Sachverhalt glasklar ist, fordern wir immer wieder Gleichheit bei sozialer Gerechtigkeit. Aber wäre Gleichheit wirklich sozial gerecht, dann wäre doch auch ein Zustand, in dem es allen Menschen gleich schlecht geht, gerechtigkeitstheoretisch das Großartigste, was man sich nur wünschen kann.
Glücklicherweise glaubt das niemand! Dennoch sträuben wir uns, die logische Konsequenz zu ziehen und Gleichheit nicht mehr als einen Ausdruck sozialer Gerechtigkeit zu betrachten.
C) Besonders augenfällig ist die Gleichheitsneigung in Debatten über ‚Verteilungsgerechtigkeit’!
Verteilen bedeutet ausgeben aus einem Vorrat. Verteilungsgerechtigkeit fordert, dass dies nach gewissen Regeln zu erfolgen hat. Am klarsten sind die Gerechtigkeitsverhältnisse aber letztlich nur dann, wenn die Eigentümerin verteilt, denn dann gilt ausschließlich ihr Wille. Es kann zwar vernünftig sein, sich an den Erwartungen Dritter zu orientieren, aber eine Forderung der sozialen Gerechtigkeit ist das nicht. Sondern der wird durch den Schutz von Eigentumsrechten genüge getan.
Wirklich schwierig wird es aber, wenn keine klaren Eigentumsverhältnisse vorliegen, wie das in jedem politischen System der Fall ist, da sich hier die Einflussbereiche der Verteiler und der Empfänger vielfach überschneiden. Da sind Konflikte vorprogrammiert und deren ‚gerechte Lösung’ nicht nur eine theoretische Herausforderung, sondern in den meisten Fällen nur mehr ein hehres Ziel!
Wie einfach haben es im Vergleich dazu Privatpersonen und Unternehmen: sie brauchen nur – nicht zu betrügen, nicht zu stehlen, nicht gewalttätig zu sein und nicht vertragsbrüchig – und schon handeln sie gerecht. Mehr Regeln brauchen sie nicht einzuhalten!
Letztlich ergibt sich aus dieser Beobachtung nicht nur für die Gerechtigkeitstheorie, sondern vor allem für die Wirtschafts- und Sozialpolitik eine überraschende Lösung, nämlich die, möglichst viele Entscheidungen in den privaten Bereich auszulagern, da hier klare und nach dem oben Gesagtem auch ‚sozial gerechte’ Verhältnisse herrschen.
Sicher nur ein frommer Wunsch, denn von dem unhaltbaren ‚gleichheitsgesättigten’ Gerechtigkeitsbegriff werden sich viele trotzdem nicht trennen wollen! Und von der daraus erwachsenen Machtfülle, die dieses ‚übergriffige Gleichheitsverständnis’ ermöglicht, noch weniger!
KH
/1/ Dagmar Schulze Heuling; „Was Gerechtigkeit nicht ist“; Nomos – Verlag Baden – Baden