„Schönsein ist noch erlaubt“ oder „Gleichstellungsgesetz“

Mona_Lisa„Obwohl sie einen hervorragenden Anwalt hatte, wäre ihr Prozess verloren gewesen, wenn sie nicht ihr Kleid geöffnet und die Richter durch den Glanz ihrer Schönheit bestochen hätte“, gibt der Erfinder der philosophischen Essays, Michel de Montaigne zu bedenken. Die Rede ist von der griechischen Edelnutte Phryne. Das Establishment wollte ihr den Prozess wegen Gottlosigkeit machen. Sie hatte nämlich behauptet, ihre Schönheit stünde hinter der von Aphrodite in nichts zurück.

Auch moderne Richter lassen sich von der Schönheit der Angeklagten manchmal beeinflussen. Die vielen hässlichen Menschen, die nicht so schön sind wie Aphrodite und Phryne, können nach dem Geschilderten nicht auf ein mildes Urteil hoffen. Hässlichkeit diskriminiert.

Wir haben aber seit drei Jahren in Deutschland ein „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG). Es verbietet Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. In der Liste taucht Schönheit nicht auf.

Von Benachteiligung wegen Hässlichkeit weiß das Gesetz nichts. Das Aussehen dürfte allerdings ein Diskriminierungsfaktor Nummer eins sein. Unser Gesetz hat offensichtlich eine Schönheitslücke. Denn wie vielen Menschen ist die Verwirklichung ihres Lebensglücks verstellt, weil sie bei der Besetzung exponierter Stellungen hinter weniger oder gleichermaßen Qualifizierten, aber Schönen zurücktreten müssen?

Stellen wir uns doch nur den Gewinn an Gerechtigkeit vor, den wir Abend für Abend erleben könnten, wenn nicht nur schöne Nachrichtensprecherinnen bei uns Wohnzimmer schauten, sondern auch die ausgewiesenermaßen hässlichen!

Stellen wir uns vor, Karl Lagerfeld müsste bei den Bewerbungen seiner Models darauf achten, dass er die Hässlichen nicht diskriminiere! Wir dürfen also hoffen, dass mit wachsendem Bewusstsein für Gerechtigkeit weitere Fronten der Diskriminierung verschwinden. Es versteht sich von selbst, dass ein „Noch Allgemeineres Gleichbehandlungsgesetz“ (NAGG) es auch nicht erlauben dürfte, von dem einen Model zu sagen, dass es hässlich sei, während wir von einem anderen sagten, es sei schön.

Unterscheidungen sind nämlich diskriminierend. So will es schon das Wort.

kjg

P.S.
Habe den Artikel von Klaus um das schöne Bild von Mona Lisa – entnommen aus Wikipedia – ergänzt. Vielen Dank an Wikipedia! RMD

2 Antworten

  1. In the case of Phryne, perhaps it was OK. She just provided evidence that what she had said was true.
    It is ridiculous to say that discrimination according to age is not permitted in Germany. Everybody does it constantly, particularly employers, whether state or private. Judges ignore various laws, including parts of the constitution.

  2. Chris should know that there is a slight difference between what is permitted and what is currently done.

    Dr. Green simply shows that the only ridiculous thing is the wish to accomplish exhaustive equalization.

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