Das An – und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe im Rahmen der häuslichen Krankenpflege darf in der Verordnung nicht mit Binde – Strich, sondern muss mit einem Gedanken — Strich getrennt verordnet werden. Steht im Rezept trotzdem ein Binde – Strich, ist es nicht gültig.
Aus einem Rundschreiben an Ärzte
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