Der ethisch handelnde Manager – Entlassung

Von udp
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Hier der erste Beitrag von Ulf D. Posé:

Die Menge der Führungsgrundsätze und der Hochglanz der Broschüren, auf die sie gedruckt werden nehmen zu. Das konkrete Handeln befindet sich jedoch nicht immer in Kongruenz dazu. Führungsgrundsätze sind oft das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind, wenn sie nicht einer verantworteten Sittlichkeit und somit Ethik der Führungskraft entspringen. Anhand der Unternehmenspraxis möchte ich in loser Folge Führungsethik und Führungsalltag miteinander in Abgleich bringen. Der Nutzen für Sie ist dreifach:

1. Ethik hilft, verantwortet neue Chancen zu nutzen, um Entscheidungen ausgewogen und sittlich verantwortet vorbereiten und durchführen zu können.

2. Ethik hilft, das eigene Verhalten vor dem Hintergrund selbstgewählter und selbstverantworteter Normen und Werte kritisch zu reflektieren.

3. Ethik hilft, sich selbst und auch einem Unternehmen eine Identität, und damit Sinn zu geben.

Nicht alles, was wir für verwerflich halten, ist es tatsächlich auch, und nicht alles, was wir für ethisch korrekt halten, ist ethisch einwandfrei.

Lassen Sie mich heute auf die ethische Komponente bei Entlassungen eingehen.

„Klaus“, fragt Amelie Benrath, „wieso bist du schon zuhause?“ Amelie Benrath fürchtet, ihr Mann sei krank. Blass sieht er aus, ein wenig mitgenommen. „Was hast du?“ Amelie lässt ihre Arbeit liegen und geht auf ihren Mann zu. Klaus Benrath wirkt ein wenig abwesend. „Heute musste ich den Hermann Wieder entlassen. Das ist mir richtig auf den Magen geschlagen, da hab ich mich ausgeklinkt.“

Amelie hakt nach: „Aber wieso hast du den Wieder denn entlassen, der arbeitet doch schon 20 Jahre bei euch?“ Klaus Benrath erklärt seiner Frau, dass es einen Sozialplan gegeben habe, dass Hermann nicht zu denen gehört, die mehr als zwei Kinder haben und außerdem erst 41 Jahre alt sei. Damit habe er genügend Voraussetzungen erfüllt, nicht weiterbeschäftigt zu werden, obwohl er von seinen Leistungen her der Beste in Klaus Benraths Abteilung ist.

Amelie Benrath findet das ungerecht. Sie fordert von ihrem Mann, er hätte sich mehr für Hermann Wieder einsetzen müssen. „Das ist ja gewissenlos“, schimpft sie. „Ihr seid ja ein Haufen von Managementgangstern.“ „Was soll ich machen? Die Sache ist gegessen“, wehret Klaus ab.

„Gegessen? Du bist vielleicht lustig. Wenn ein so verdienter Mitarbeiter seinen Job verliert, und du trägst da eine gehörige Portion Verantwortung, dann darf das nicht gegessen sein.“ Amelie war sauer. Das hatte sie nicht gedacht von ihrem Klaus. Gleichzeitig vermutete sie richtig eine gewisse Hilflosigkeit in der Äußerung ihres Mannes.

Was aber ist in dieser Sache sinn voll und ethisch richtig?

Kann es ethisch richtig sein, dass der soziale Status wichtiger sein kann, als die erbrachte Leistung?

Im geschilderten Fall stehen die Leistung einerseits und die soziale Verantwortung andererseits in Konkurrenz zueinander. Damit handelt es sich um eine Güterabwägung. Es gilt nur noch herauszufinden, welcher übergeordnete Wert beiden Mitarbeitern gerecht wird. Für Klaus Benrath könnte der höchste ethische Wert hier lauten: „Gehe mit deinen Mitarbeitern sorgsam um.“ Das gilt für den leistungsstarken Mitarbeiter genau so, wie für den sozial schwachen Mitarbeiter.

Einerseits ist es schon sorgsam, sich zu überlegen, ob ein Familienvater mit drei Kindern, über 50 Jahre alt, im heutigen Arbeitsmarkt noch eine Chance hat. Da fällt es Hermann Wieder mit seinen 41 Jahren vermutlich leichter, einen Job zu finden, da hatte der Sozialplan sicher Recht. Aber andererseits war Hermann Wieder der bessere Mitarbeiter.

Vor dem Hintergrund des Wertes ‚Gehe mit Mitarbeitern sorgsam um’ war die Entlassung also schon gerechtfertigt. Aus der Sicht des sozial schwächeren Mitarbeiters ist das also o.k. Aus der Sicht des Unternehmens aber noch nicht, denn ein Unternehmen verzichtet ungern aus leistungsstarke Mitarbeiter. Vor dem Hintergrund des Wertes ‚Gehe mit Mitarbeitern sorgsam um’ konkurrieren hier Schaden und Nutzen des Mitarbeiters mit dem Schaden oder Nutzen des Betriebs.

Die ethisch orientierte Abwägung bei Entscheidungen

Fast immer konkurrieren Güter miteinander. Meine Interessen divergieren mit den Interessen anderer. Meine Frau will ins Kino, ich will etwas essen gehen. Die Tochter will spielen, Papa will Fernsehen oder ähnliches. Aber nicht immer kollidieren so profane Güter wie diese miteinander. In diesem Fall konkurrieren ja starke Interessen miteinander. Ja, sie kollidieren sogar.

Die Kollision entsteht dadurch, dass hier Mitarbeiterinteressen mit Unternehmensinteressen kollidieren. Und dann überschneiden sich noch die Interessen von Hermann Wieder mit denen seines Kollegen.

Die Güterabwägung versucht hier ausgewogen, eben ethisch-sittlich, abzuwägen.

Schauen wir uns einmal deinen Fall unter ethischen Gesichtspunkten an. Wir haben hier zunächst den

Fall A:

Mal angenommen, beide werden entlassen. Dann haben alle drei nichts davon. Es schadet den beiden Kollegen und dem Betrieb.

Vor dem Hintergrund des Wertes der Sorgsamkeit wäre es dann ethisch verwerflich. Man sollte nichts tun, was allen Beteiligten Schaden zufügt.

Schauen wir uns den zweiten Fall an. Nehmen wir also den

Fall B:

Mal angenommen, beide werden weiter beschäftigt. Wir wissen, es würde beiden Mitarbeitern nutzen, denn keiner müsste sich eine neue Stelle suchen, aber es würde dem Betrieb schaden. Die Frage ist, ob der Schaden, den das Unternehmen durch die Weiterbeschäftigung nehmen würde, größer ist als der Nutzen, den die beiden durch eine Weiterbeschäftigung hätten.

Werden beide aber weiterbeschäftigt und es ist nur noch Arbeit für einen Mitarbeiter vorhanden, dann kosten beide doppelt so viel wie bisher, da nur noch die Hälfte an Ergebnis verwertet werden kann. Einer sitzt rum und dreht Däumchen. Das kann auf Dauer nicht gut gehen. Überspitzt gesehen können wir das sicher eine Zeitlang finanzieren. Langfristig müssen wir zum Schluss dann beide entlassen. Deswegen denke ich, der Nutzen der beiden Kollegen ist nur vordergründig größer als der Schaden.

Das bedeutet vor dem Hintergrund der Ethik, der Fall ist ethisch schlecht oder verwerflich. Ich darf nicht verlangen, dass jemand einen höheren Schaden in Kauf nimmt, nur damit ich einen kleinen Nutzen habe.

Fall C:

Der Mitarbeiter mit seinen Kindern, dem Häuschen im Grünen und seinem Alter wird weiter beschäftigt.

Der Mitarbeiter hat viel davon. Und er ist ja kein schlechter Mitarbeiter, deswegen hat auch der Betrieb etwas davon. Vermutlich hat das Unternehmen in diesem Fall etwas weniger davon als der Mitarbeiter.

Wir können also sagen, beide haben etwas davon. Solche Handlungen sind im ethischen Sinn gut und gewollt. Man sollte das tun, was beiden nutzt.

Das gilt aber unbedingt auch für Hermann Wieder, wobei bei ihm der Betriebsnutzen sogar noch höher ist. Und genau deswegen finden nicht wenige Menschen die Entlassung ungerecht.

Daher müssen wir uns den vierten Fall anschauen. Hier können wir die beiden durchaus miteinander vergleichen.

Fall D:

Hermann Wieder wird entlassen, und das schadet ihm.

Er muss sich einen neuen Job suchen. Und dem Betrieb schadet es auch. Vorhin haben wir noch ermittelt, es würde dem Betrieb schaden, wenn er beide weiterbeschäftigen würden. Jetzt sagen wir, wenn wir einen behalten, nutzt es dem Unternehmen mehr.

Wenn wir beide beschäftigen, kann es dem Betrieb nicht gleichzeitig nutzen und schaden. Das geht wohl nicht, oder? Vielleicht meinen wir, es nutzt dem Betrieb etwas weniger, wenn der Kollege weiterbeschäftigt wird.

Es wäre aus betrieblichen Gründen also besser, Hermann Wieder würde beschäftigt. Jetzt müssen wir uns noch anschauen, was die Entlassung bedeutet. Angenommen, wir denken auch über die Entlassung des älteren Mitarbeiters nach. Wer von beiden hätte wohl den größeren Schaden? Natürlich wäre der Schaden des älteren Mitarbeiters größer.

Dann müssen wir uns ja nur noch fragen, ob die Weiterbeschäftigung von Hermann Wieder einen größeren Nutzen stiften würde, als eine Entlassung des älteren Kollegen an Schaden anrichtet. Na, wie sieht hier Ihre Bilanz aus?

Eine Handlung also, die in Summe weniger Schaden anrichtet als Nutzen stiftet, ist ethisch gut. Sie ist ethisch erlaubt.

Wenn eine Handlung weniger Schaden anrichtet als eine andere Handlung, dann ist bei einer Güterabwägung die Handlung zu tun, die weniger Schaden anrichtet, und nicht die Handlung durchzuführen, die größeren Nutzen stiften. In diesem Fall geht es also weniger um die Nutzengröße, mehr um die Schadensminimierung.

Überlegen Sie selbst. Viel Spaß bei der Analyse.

UDP

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