🙂 Nachdem mein letzter Artikel über den Dienstwagen einer Ministerin ging, schreibe ich jetzt mal über eine Radfahrerin (Radfahrerinnen mag ich lieber als Dienstwagennutzerinnen).
Eine gute Freundin von mir wurde vor kurzem beim langsamen und vorsichtigem Überqueren einer roten Fußgängerampel mit dem Fahrrad erwischt. Zwei junge Polizisten in Zivil lagen auf der Lauer – und sie bekam einen Bussgeldbescheid.
Laut diesem wurde die Ampel drei Sekunden nach dem Umschalten auf Rot überquert.
Sie hat sich geärgert und überlegt, ob sie Widerspruch einlegen soll. Da das aber ziemlich sinnlos ist, hat sie davon abgesehen. In ihr Schicksal fügte sie sich mit den Worten: „Ist ja auch nicht so schlimm, ich bin ja schon 100 Mal bei rot über diese Ampel gefahren“.
Und in Zukunft wird sie nicht nur auf kommende Autos aufpassen, sondern auch ob sich hinter der Ampel zwei junge Männer in Zivil befinden.
Es war eine Ampel an einer wenig befahrenen und sehr übersichtlichen kleinen Straße. Weit und breit war kein Auto in Sicht und die Ampel hatte gerade eben auf den Grundzustand Rot geschaltet.
In Sinne der Epikie (so Handeln, wie es ein vernünftiger Gesetzgeber erwarten würde) hat sie richtig gehandelt. Welcher vernünftige Gesetzgeber würde verlangen, dass eine Radlerin beim Überqueren einer kleinen Straß vor einer Fußgängerampel, die gerade noch Grün war, im Regen anhält, den Knopf drückt und dann ganz schön lange warten muss, bis es wieder grün wird. Dies, obwohl sichtbar kein Auto weit und breit zu sehen ist.
Außerdem hat sie hat auch die Folgen ihres Gesetzesverstoßes auf sich genommen und ihre Strafe ohne Murren bezahlt.
Dabei gibt es über den Nutzen solcher Ampeln begründete Zweifel. Vor vielen Jahren in einem Elternbeirat ging es darum, für Schule und Kindergarten eine solche Fußgängerampel zu beantragen. Die anwesenden Vertreter der Polizei haben von der Fußgängerampel abgeraten. Die Begründung war einleuchtend:
Statistisch würden die Unfallzahlen an Übergängen von kleinen und wenig befahrenden Straßen nach der Installation einer Fußgängerampel deutlich steigen. Die Kinder würden sich auf das grüne Signal verlassen und unaufmerksamer als ohne Ampel die Straße überqueren. Zahlreiche Autofahrer würden die Ampel aber gar nicht bemerken und dann auch bei Rot darüber fahren. Dies würde oft zu schlimmen Unfällen führen.
Das trifft sich mit meiner Erfahrung: Oft ist es gefährlicher eine Ampel bei Grün zu überqueren als bei Rot.
Trotzdem wurde der Bau dieser Ampel durchgesetzt. Sicherer für die Kinder wurde das Überqueren der Straße tatsächlich nicht. Aber teuer war die Anschaffung und der Betrieb. Zu den hohen Anschaffungs- und Wartungskosten von Ampeln habe ich schon mal geschrieben: Am Ende der „Die 4-Ampel-Geschichte„.
RMD