„Der FC Bayern ist einer erfolgreichsten Fußballvereine der Welt.“
Was für ein wunderschöner Superlativ!
Doch wenn man es genau nimmt, dann ist diese Aussage ziemlich unpräzise. Der FC Bayern München ist ein eingetragener Verein mit vielen Mitgliedern. Zusätzlich gibt es ein Unternehmen der Unterhaltungsindustrie, das unter dem großen Namen als FC Bayern München AG firmiert. Die FC Bayern München AG ist als Aktiengesellschaft eine Tochtergesellschaft des Fußballvereins.
Weitere Aktionäre sind die Konzerne Audi, Adidas und Allianz SE. Die FC Bayern München AG ist also zuerst mal ein ganz normales Wirtschaftsunternehmen mit Umsatz und Gewinn und muss jedes Jahr eine ganz schnöde Bilanz machen. Und für dieses Unternehmen gelten dieselben gesetzlichen Regeln wie für alle anderen.
Und wie jedes Unternehmen braucht und hat die FC Bayern AG Mitarbeiter mit unterschiedlichen Aufgaben und in verschiedenen Rollen. Unter anderem braucht der FCB auch Menschen, die gegen den Ball treten – die Fußballer.
Wenn ein Unternehmen Arbeitskräfte sucht, dann gibt es nach deutschem Recht nur wenig Möglichkeiten der Vertragsgestaltung. Entweder werden die Mitarbeiter angestellt, dann sind sie Angestellte (fest oder befristet) oder sie werden entlohnt wie quasi ein Dienstleister. Dann wären sie Freiberufler.
Das mit den Freiberuflern scheitert absolut an der Gesetzeslage. Auch bei großzügiger Auslegung des betreffenden Gesetzes muss man davon ausgehen, dass Fußballer in freiberuflicher Beschäftigung eindeutig Scheinselbstständige sind (Weisungsbefugnis, Abhängigkeit usw.).
So bleibt nur, den Fußballern wie den anderen Mitarbeitern über einen Anstellungsvertrag zu verpflichten, für das Unternehmen zu arbeiten. Das macht der FC Bayern genauso wie alle anderen Vereine, die Profi-Fußballer sind also angestellt wie die anderen Mitarbeiter auch. Dazu schließen schon seit Jahrzehnten die Fußballvereine Zeitverträge mit ihren angestellten Fußballern ab, die nach Bedarf und Situation auch ein oder mehr mal verlängert werden.
Und da liegt der Haken. Denn Zeitverträge sind befristete Angestelltenverträge! Und befristete Arbeitsverhältnisse sind gesetzlich streng geregelt durch das „Teilzeit- und Befristungsgesetz“. Dieses bezieht sich auf alle Arbeitnehmer, seien sie Handwerker, Ingenieure, Programmierer oder eben Fußballer.
Die Höhe des Einkommens oder die Art der Tätigkeit sind dem Gesetz folgend nebensächlich. Für befristete Verträge gelten strenge Regeln und die müssen eingehalten werden. BASTA! Diese Regelungen waren früher noch viel eingeschränkter als heute, so dass die Regelverstöße in der Vergangenheit eher noch schwerwiegender waren!
Tatsächlich ist mir diese Ungesetzlichkeit (und Ungerechtigkeit) bei Sportverträgen schon 1983 bei der Gründung der InterFace Connection GmbH aufgefallen. Ich habe nicht verstanden, dass im Profisport erlaubt ist was für ein normales Unternehmen verboten ist. So wie Wolf und ich bei der Gründung 1984 auch deshalb ein Produkt entwickelt haben, weil wir nicht sicher waren, wie lange in unserer Branche die dem Gesetz zur AÜG (Scheinselbstständigkeit) ja ziemlich eindeutig widersprechende Praxis des „body leasing“ noch gut gehen würde.
Wir sind jetzt gut 30 Jahre weiter – und auf dem Gebiet der „Scheinselbstständigkeit“ tut sich plötzlich etwas. Denn jetzt haben auch die Legal Service Abteilungen der großen DAX-Unternehmen (von denen ja ein paar bei der FC Bayern Fußball AG beteiligt sind) erkannt, dass die über Jahrzehnte ausgeübte Praxis nicht immer dem Gesetz zur Überlassung von Arbeitskräften folgt. Und suchen deshalb nach Möglichkeiten sich zu schützen.
Und jetzt hat ein Fußballer gemerkt, dass die Vertragsverhältnisse angestellter Fußballer häufig gegen das „Teilzeit- und Befristungsgesetz“ verstoßen. In der Tat wird dieses Gesetz im Profi-Sport weitläufig ignoriert. Der frühere Bundesliga-Torwart Heinz Müller – und seine schlitzohrigen Berater kamen auf die Idee, beim Arbeitsgericht Mainz auf Weiterbeschäftigung zu klagen. Das Arbeitsgericht Mainz hat – ganz einfach dem klar formulierten Gesetzestext folgend – der Klage stattgegeben und ein Urteil zu seinen Gunsten gefällt. Dieses Urteil bewertet die gängige Praxis befristeter Verträge im Profifußball als eindeutigen Gesetzesverstoß.
Denn der Torwart hatte bei Mainz einen Dreijahresvertrag von 2009 bis 2012. Dieser wurde vom Fußball-Bundesligisten im Sommer 2012 um zwei Jahre verlängert. Und das ist eindeutig gegen das Gesetz. Nach dem Ablauf dieses Vertrags klagte Heinz Müller auf „Feststellung des Fortbestandes als unbefristetes Arbeitsverhältnis“ und bekam natürlich recht.
Mir geht es in diesem Artikel aber nicht darum, dem Profifußball oder gar den großen FC Bayern München zu ärgern. Das kann ein kleiner Roland Dürre eh nicht. Aber ich möchte zeigen, wie unsinnig so manche Gesetze sind. Weil sie einfach den gesellschaftlichen Realitäten nicht mehr genügen.
Solche Gesetze werden dann von „vernünftigen Vertragspartnern (wie hier Profi-Vereine und Profi-Fußballern) ignoriert und unterlaufen. Bis dann halt mal einer wie der Herr Müller sich nicht an die insgeheim geltenden Spielregeln hält und das gesetzlich Mögliche einklagt. Und solche Situationen gibt es natürlich nicht nur im Berufssport, sondern in vielen Branchen.
🙂 Als findiger Unternehmer habe ich natürlich sofort drei Lösungsvorschläge, mit denen man der aktuellen Rechtslage genügen oder sie umgehen könnte.
Leiharbeit:
Um deutschem Gesetz zu genügen, könnte man das Problem mit Leiharbeit lösen. Die Fußballer müssten dann bei einem Unternehmen, wie z.B. beim DFB, der deutschen Fußball-Liga oder den Landesverbänden (z. B. in Bayern der BFV) als Angestellte beschäftigt werden und dann nach den Regeln der Arbeitnehmer-Überlassung von den Vereinen ausgeliehen werden.
Juristisch wäre das ganz einfach – allerdings würde der Kündigungsschutz dann dem DFB ein Zukunftsproblem bewirken 🙂
Ein spezieller Tarifvertrag:
So wie in der normalen Wirtschaft könnte man für die Branche „Profi-Sport“ oder „Profi-Fußball“ einen ganz besonderen Tarifvertrag bilden zwischen einer zu gründenden Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisation.
Ob so etwas sinnvoll in einem von FIFA, UEFA und DFB regiertem System regierten durchsetzbar wäre ist die andere Frage.
Fußballer werden Vorstände:
🙂 Wenn der Arbeitgeber wie die FC Bayern AG ein Aktiengesellschaft ist, kann man das Problem elegant umgehen. Man müsste die Spieler dann nur zu Vorständen machen. Da sind befristete Verträge bis zu einer Laufdauer von 5 Jahren erlaubt. Und man würde sich auch noch die Sozialversicherung für die Spieler sparen. Das würde zwar nicht dem Geist des Gesetzes entsprechen, aber wäre völlig legal.
🙂 Und ein Thomas Müller hat doch das Zeug zum Vorstand.
Die letzten drei Vorschläge sind zwar korrekt aber nicht ganz ernst gemeint. Aber man sieht, auf welche absurde Gedanken uns eine unter optimale Gesetzeslage bringen kann.
Den Profisport wird noch weiteres neues Gesetz treffen – der Mindestlohn. Bei korrekter Arbeitszeitmessung wird so mancher Jung-Profi auf mehr als 50 Stunden die Woche kommen (Training, Spiele, Reisezeiten, ergänzende Ausbildung, Lehrgänge, Hausaufgaben).
Ich kenne übrigens auch Schüler und Studenten, die weit mehr als 50 Stunden in der Woche für ihre Ausbildung und Zukunft aufwenden. Die fallen aber nicht unters Mindestlohn- und Arbeitszeitgesetz.
Aber nur 50 Stunden die Woche sind dann gut 200 im Monat. Das würde ein Gehalt von 200 mal 8,50 € bedeuten sprich von mindestens 1.700 €. Und manch ein Verein dürfte sich das nicht leisten können und wollen. Aber wahrscheinlich ist die Ausbildung von jungen Fußballern oder anderen Sportlern heute eh schon ein regelmäßiger Verstoß gegen verschiedene Gesetze.
RMD
P.S.
Das erste Bild ist anlässlich eines Heimspiels der SpVgg Unterhaching gegen Chemnitz am 23. November 2013 aufgenommen worden. Im Sportpark fotografiert hat es Stefan Kukral. Auch die anderen Bilder sind vom Stefan, die SpVgg hat sie für IF-Blog freigegeben.
Mit den Bildern will ich daran erinnern, dass die SpVgg mein Verein ist und möglichst viele Freunde und Leser bitten, zu den letzten drei Heimspielen dieser Drittliga-Saison in den Sportpark zu kommen um die Mannschaft beim Kampf gegen den Abstieg zu unterstützen.
Eine Antwort
1) Ein Tarifvertrag, in dem auch die Anzahl der
Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG festgelegt
werden kann, ist nach Abs. 2 Satz 3 dieses § möglich.
2) Die Spielergewerkschaft möchte schon seit ewigen Zeiten einen Tarifvertrag abschließen. DFB und Vereine wehren sich. Dann sind die Vereine und der DFB selber an der Misere schuld.
3) FIFA und UEFA haben keinerlei Einfluss auf deutsches Arbeitsrecht.
Abschließend: Das TzBfG ist nicht unsinnig. Es ist unsinnig, wenn manche behaupten, das man Gesetze in gewissen Bereichen nicht anwenden könne. Die Reaktion von DFB und Vereinen zeigen ja, dass diese nicht gewollt sind, sich an Gesetze zu halten und sich selber als über dem Gesetz stehen, also quasi als göttliche Instanzen, ansehen. Das ist widerlicher Hochmut, der hier gottseidank mal zu Fall gekommen ist.