Seit meinem Zusammenbruch am 1. September in Griechenland und den nach folgenden Krankenhausaufenthalten in Kalamata und München-Pasing (siehe meine Berichte Mein „NAH-TOD-ERLEBNIS“ und Scheintoderlebnis) habe ich in drei persönlichen Artikeln ein wenig über meinen Zustand berichtet. Mehr habe ich nicht geschafft, in meinem wesentlich von Fach-Arzt- und Krankengymnastik-Terminen bestimmtem Leben ist mir auch die Lust am Schreiben vergangen.
Vor wenigen Tagen hat mich das Schicksal wieder erwischt – glücklicherweise jenseits des Bereichs Gesundheit. Wegen eines geplanten massiven Neubau-Projekts erscheint mir unsere Wohnqualität im Alter wesentlich beeinträchtigt – sowohl durch außergewöhnliche Belastungen in der Bauzeit wie auch durch die massive Beeinträchtigung durch die neue und sehr große Bebauung. In solchen Situation fällt es mir schwer, meine subjektive Wahrnehmung korrekt zu bewerten. Meine Absicht ist es nicht, den Projektbetreiber zu schädigen und Bebauung zu verhindern. Mein Ziel ist es, durch vernünftige Verhandlungen eine Verbesserung meiner Situation zu erreichen.
Denn ich wohne in einem beschaulichem Vorort ganz in der Nähe zur Landeshauptstadt München. In der Gemeinde Neubiberg, die sich selbst gerne als „Gartenstadt“ bezeichnet. Die Gemeinde Neubiberg ist überwiegend mit kleinen Ein- und Zwei-Familienhäusern bebaut. Neubiberg ist nicht so groß wie das direkt nebenan gelegene Ottobrunn mit seiner wachsenden Rüstungs- und Hightec-Industrie und so mondän wie das benachbarte Riemerling, hat aber eine ausgezeichnete Infrastruktur und ist ein guter Platz zum friedlichen Wohnen. Neubiberg schmückt sich auch mit dem Titel einer Universitäts-Gemeinde, beherbergt es doch die Universität der Bundeswehr.
Mit der Ruhe (zumindest in unserer Gegend) wird es jetzt vorerst vorbei sein. Denn zwei große Nachbargrundstücke, das eine direkt angrenzend, das andere in unmittelbarer Nachbarschaft, sind vor einigen Jahren verkauft worden und sollen jetzt massiv bebaut werden. Von einem Investor afghanischer Herkunft, der dort eine neue Heimat für sich, seine Eltern und Brüder bauen will .
Vor wenigen Tagen sind die Eingabepläne für die beiden Grundstücke in unsere Briefkästen geflattert. Wir sind erschrocken, denn die beiden Grundstücke sollen vereinigt und mit drei Riesenbauten zugepflastert werden, die unser Haus auch deutlich überragen werden. Eines davon soll – in minimalen – Abstand parallel im Süden erstellt werden und würde unser zu Hause schwer verschatten.
Beide Grundstück sollen komplett unterkellert (mehr als 4,00 Meter) und unter anderem für 15 (!) PKW-Stellplätze genutzt werden. In diesem Tunnelkomplex soll den Plänen folgend auch Platz für eine großzügige Bibliothek, einem groß dimensioniertem Fitness-Bereich, einem zum Kellerboden ebenerdigen Lichthof und weitere Schlafmöglichkeiten geschaffen werden.
In der Planung sind drei Gebäude mit insgesamt 24 Schlafräumen und dazu gehörenden sanitären Räume. Außerdem sind den drei Häusern noch ein großer Multizweckraum, eine Küche (beides in Haus 2) und ein großer Eingangsbereich (im Haus 1) geplant. Haus 3 enthält nur Schlaf- und Sanitärräume. Haus 1 und 2 sollen zusätzlich mit einem eingeschossigen und überdachten Flur verbunden werden.
Ökologisch betrübt mich, dass die verbleibenden – schon unterkellerten Freiräume – der beiden Grundstücke mit zusätzlich mehreren Terrassen und einem großzügigen Schwimmbad verdichtet werden sollen. Die Investition in dieses Projekt soll 9 Millionen € betragen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der geplante Gebäudekomplex so dem Leben von mehreren verwandten Familien unterschiedlicher Generationen in einer neuen und fremdem Heimat dienen soll. Vielmehr liegt nahe, dass solch eine außergewöhnliche Bebauung einem Zweck dient, über den wir gemeinsam nur spekulieren können.
Im folgenden Absatz kopiere ich unseren Einwand gegen diese Bauplanung beim Bauamt in Neubiberg und dem Landratsamt München.
Begründung des Einwandes gegen das Bauvorhaben Kufsteiner Str. 9, Mozartstraße. 46
Wir wohnen seit gut 11 Jahren in der Kufsteiner Str. 7a in Neubiberg, einem Ort, der sich gerne mit der Bezeichnung Gartenstadt schmückt.
Das Gebiet westlich der S-Bahn Linie ist überwiegend durch die Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt.
Auf dem an die Südseite unseres Hauses grenzenden Grundstück ist der Neubau eines Neubauensembles von unüblicher Größe geplant.
Es sind drei sehr große Häuser geplant, Grundfläche jeweils mehr als 12 mal 13 Meter, 8,95 m hoch. Jedes einzelne Gebäude ist größer als alle anderen Gebäude in der Umgebung. Jedes der Häuser könnte nach Aussagen des Architekten problemlos in ein großzügiges Dreifamilienhaus umgebaut werden.
Lediglich ein Gebäude, das einzige Mehrfamilienhaus in der Umgebung (Kufsteiner Str.2), ist ähnlich groß dimensioniert. Dies hält aber zu allen Nachbargebäuden einen deutlich größeren Abstand ein (an den Giebelseiten große Garagen, an den Firstseiten sind Parkplätze und die Straße bzw. der zum Grundstück gehörige Garten).
Dieses für die Nachbarbebauung untypische Mehrfamilienhaus wurde als Referenzobjekt für die Neuplanung gewählt. Ansonsten ist die Umgebung nur mit Ein– und Zweifamilienhäusern bebaut.
Das geplante Neubauensemble in der Kufsteiner Str. 9, Mozartstr. 46, das aus drei so groß dimensionierten Häusern besteht, weicht in der Art der Bebauung und insbesondere in den Dimensionen erheblich von der bestehenden Bebauung der Umgebung ab.
Eines der neu geplanten Häuser, laut Plan Haus 2, grenzt mit der Firstseite, einer 6,40 m hohen Wand, Giebelhöhe 8,95 m, 13 m lang im Süden an unser Grundstück. Es wird zwar der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand zu unserem Grundstück eingehalten, Rücksicht auf die vorhandene Bebauung wird nicht genommen. Durch die Planung wird unser Haus und große Teile des Gartens in den Schatten gestellt. Dadurch werden auch unsere Bemühungen ökologisch sinnvoll zu leben und die Kosten des Unterhalts eines Hauses im Alter zu reduzieren (Photovoltaik und Solarthermie) schwer beeinträchtigt.
Sorge macht uns aber auch die mögliche Nutzung des neuen Objekts:
Die drei Häuser sind nicht geplant wie drei große luxuriöse Einfamilienhäuser, auch die Nutzung durch eine Großfamilie scheint nicht plausibel, selbst wenn der Begriff Familie weiter gefasst wird, als hier üblich.
Wir selbst haben 7 Kinder und kennen die Bedürfnisse einer Großfamilie.
Das gesamte Ensemble verfügt über nur eine Küche und nur einen Wohn– und Essbereich. Vielleicht kann der riesige offene Eingangbereich von Haus 1 als weiterer Wohnraum betrachtet werden. Insgesamt sind aber 24 große (20 m² – 35 m²) Schlafräume mit angeschlossenen Badezimmern geplant.
Unüblich in einer Gartenstadt (einem reinen Wohngebiet) und auch unökologisch ist die geplante vollständige Unterkellerung beider Grundstücke mit einer integrierten Tiefgarage mit 15 Stellplätzen, der Anlage einer großen Freifläche (> 64 m²) auf Kellerniveau (-4,4 m). Unterirdisch sind auch eine Bibliothek und ein Fitnesszentrum, beides sehr großzügig dimensioniert geplant sowie eine Verbindung der drei Häuser.
Die geplante Raumaufteilung und die Dimensionierung muten eher an wie ein Plan für ein Zweckgebäude, beispielsweise ein Seminarhaus, Versammlungszentrum,… mit Übernachtungsmöglichkeiten als für großzügiges Wohnen für drei Familien.
Für uns als Anlieger ist es unerheblich ob die Nutzung der 24 Schlafräume gewerblich (Boardinghaus) oder Liebhaberei (Familienclan, Zweitwohnungen für Verwandte oder Geschäfts- Freunde) ist. Bei der vorgelegten Planung stellt sich uns die Frage, ob es sich um Gebäude mit reinem Wohnzweck handelt oder eine weitere Nutzung beabsichtigt ist.
Bei einer „normalen“ Bebauung des Grundstückes, wie der zu erwartenden Nachverdichtung durch z.B. zwei Doppelhäuser, die sich in Größe und Höhe an der vorhandenen und zu ersetzenden Bebauung orientieren, wäre eine so starke Beeinträchtigung unserer Wohnqualität ausgeschlossen.
Die Auswahl/Zulassung des Referenzobjekts erscheint im Interesse des Erhalts des Gartenstadtcharakters mit überwiegender Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern zweifelhaft und für uns stellt sich die Fragen:
Soll $34 baugb den Charakter eines Wohngebiets erhalten oder soll durch die Auswahl des Referenzobjekts die Veränderung beschleunigt werden?
oder
Ist der §34 baugb in dem Sinne auszulegen: „Suche das größte Gebäude der Umgebung und baue größer und enger, um später als neues Referenzobjekt eine noch größere Bebauung zu ermöglichen“ oder soll §34 baugb das Wohnumfeld in Art und Größe der Bebauung erhalten und so auch Altbestand schützen?
Weitere Sorgen bereitet uns das zu erwartende höhere Verkehrsaufkommen und die Baumaßnahmen:
Während der Bauzeit muss nicht nur der teilweise mehr als 4 m tiefe Aushub für die Unterkellerung fast des gesamten Grundstücks abgefahren werden, aber auch nachher ist die schmale Kufsteiner Straße die Zufahrt für 15 neue Tiefgaragenplätze.
Kann sichergestellt werden, dass die Statik unseres Hauses durch die mehr als 4 m tiefe Ausschachtung im Abstand von nur gut 3 m keinen Schaden nimmt?
Wir bitten Sie unsere Bedenken zu beachten und die vorgelegte Eingabeplanung in Anbetracht unserer Einwände nochmals zu überprüfen.
Die beschriebene Planung genügt laut der Auskunft der von uns zu Rat gezogenen Anwaltskanzlei wohl den aktuellen Gesetzen und der aktuellen Rechtssprechung im Deutschland des Jahres 2024 und wird wohl genehmigt werden. Also: Mein Einspruch hat wohl wenig Aussicht auf Erfolg. Es bliebe dann nur noch eine wohl aussichtslose Klage, die nicht mein Ziel ist. Wieder mal stellt sich mir die Frage:
Quo vadis Bundesrepublik?
RMD