Die Schweiz ist ein Sozialstaat. Sie tut wahnsinnig viel für ihre Bürger. Ich kenne eine Reihe von Deutschen, die sich Schweizer Verhältnisse auch in Deutschland wünschen. Dann frage ich sie, ob das auch für das Arbeitsrecht gilt?
Ja, sagen sie, warum denn nicht!
Ja, sage ich dann, weil es in der Schweiz keinen Kündigungsschutz in der Art gibt, wie er bei uns bekannt ist:
Bei einer Beschäftigungsdauer von bis zu einem Jahr beträgt die Kündigungsfrist einen Monat bei Kündigung zum Monatsende, bei zwei bis neun Jahren steigt die Kündigungsfrist auf zwei Monate. Die Kündigung kann gleichermaßen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgesprochen werden. Bei längeren Arbeitsverhältnissen werden es dann 3 Monate. So ist es in der Schweiz.
Offensichtlich will das Volk es genauso. Denn die Schweiz ist eine Basisdemokratie. Und wenn die Menschen dort einen Kündigungsschutz wollten, dann würden sie diesen in einer Volksabstimmung beschließen. So einfach ist das in der Schweiz.
Bei uns ist der Kündigungsschutz eine heilige Kuh. Er beginnt nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Keine politische Partei traut sich, ihn in Frage zu stellen.
RMD
P.S.
Bei meinem letzten Besuch in der Schweiz habe ich in der „Neuen Züricher“ gelesen, dass die Schweiz einen massiven Zustrom von deutschen Arbeitnehmern hat.
P.S.1
Wie viel Deutsche verträgt die Schweiz? Dazu habe ich einen interessanten Artikel gefunden.
P.S.3
Apropos Kündigungsschutz und Menschenrechte: Auch China wird für deutsche Arbeitskräfte immer interessanter …