Unternehmertagebuch – #43 „Persönliche Haftung – ja gerne“

Die InterFace AG ist – wie der Name aussagt – eine Aktiengesellschaft. Gegründet wurde sie als GmbH (InterFace Connection GmbH), später haben wir sie in eine Aktiengesellschaft umgewandelt.

Bei der Gründung bin ich, ohne viel nachzudenken, meinem Schulwissen gefolgt. Schon im Wirtschaftsgymnasium Jacob Fugger in Augsburg hat man uns beigebracht, dass man ein Unternehmen immer nur als Körperschaft mit beschränkter Haftung gründen sollte. Auf keinen Fall solle man sich dem Risiko der persönlichen Haftung aussetzen! Also wurde die InterFace Connection als GmbH gegründet.

Mittlerweile bevorzuge ich Personengesellschaften und würde eine persönliche Neugründung eines Unternehmens als Personengesellschaft durchführen. Auch unser Wirtschaftsprüfer betrachtet dies als seriöse Alternative. Er hat beobachtet, dass sich Personengesellschaften meistens besser und nachhaltiger entwickeln als Kapitalgesellschaften. Er  selbst ist auch Partner in einer Personengesellschaft und haftet so persönlich.

Hier meine Begründung:

Bei einer Personengesellschaft haften die Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen. Die Achtsamkeit des Managements, die alle geschäftsführende und haftende Gesellschafter sind, wird so deutlich erhöht.

Gesellschafter, die nicht mehr aktiv mitwirken können oder wollen, werden beim Verlassen des Unternehmens zu einem angemessenen Preis aussteigen wollen. Sonst bleibt ihm ja die unbeschränkte Haftung, und das, obwohl er auf die Geschäftsführung keinen Einfluss mehr hat. So wird ähnlich wie bei einem Beratungsunternehmen Platz für neue Partner (aktive Gesellschafter) frei. Besonders empfehlen sich also Personengesellschaften, wenn man zu mehrt gemeinsam gründet.

Auch moralisch ist die persönliche Haftung gut zu vertreten. Ein Gründer eines Unternehmen erhofft sich von diesem Schritt einen überdurchschnittlichen Gewinn, der mit freiberuflicher oder gar lohnabhängiger Arbeit kaum zu erreichen wäre. Wer viel gewinnen will, sollte auch bereit sein, ein erhöhtes Risiko einzugehen. Zudem wir mittlerweile auch in Deutschland über ein relativ großzügiges privates Insolvenzrecht verfügen, das die Folgen eines geschäftlichen Absturzes doch wesentlich mildert.

Bei einer GmbH oder AG haben die Geschäftsführer oder Vorstände ein besondere Verantwortung. Besonders das Amt des Vorstandes bringt viele Nachteile mit sich, nimmt man die heute oft vorhandene Sicherheits-Mentalität als Maß. Für einen Vorstand gibt keinen Kündigungsschutz. Die Vertragsdauer ist per Gesetz auf maximal 5 Jahre befristet. Es gibt also auch keine Abfindung, die mit der Anzahl der im Unternehmen verbrachten Jahre (über-)proportional steigt.

Angestellte Vorstände einer AG haften auch noch persönlich. Wie übrigens auch die Aufsichtsräte. Aber besonders die Vorstände werden von der Gesetzgebung immer stärker in Haftung genommen. Neuerdings z.B. auch für Verstöße gegen den Datenschutz!

Die Aktionäre (die Gesellschafter) sind fein raus. Sie haben es leichter. Sie sind außer dem Verlust ihrer oft günstig erworbenen Anteile, keinem persönlichem Risiko ausgesetzt. Gewinne und der Wertzuwachs sind selbstverständlich betrachtet, bei Verlusten aber wird auf das Management geschimpft oder es einfach ausgewechselt. Da finde ich es idealtypisch besser, wenn die handelnden und haftenden Menschen auch die sind, die das Risiko tragen und am Erfolg partizipieren.

Wer Aktien teuer und spekulativ kauft, muss mit dem Verlust des Wertes rechnen. Da unser Rechtssystem aber immer noch den Schutz von Eigentum und Gläubigern als besonders wichtigen Wert betrachtet, wird das Kapital besonders geschützt und viele Maßnahmen im Gesetz verankert, wie z.B. das Risiko Management. All das dient zuerst Mal dem Schutz des Kapitals

Vielleicht ist das nicht mehr ganz zeitgemäß. Früher war das Kapital ein knappes und so schützenswertes Gut. Und hat für Menschen (scheinbare) Sicherheit z.B. für das Alter bedeutet. Heute gibt es Kapital im Überfluss, dass durch die Gegend vagabundiert und nach spekulativen Einsätzen sucht. Und zum Ausgleich eben keine Sicherheit mehr (die es übrigens nie wirklich gab).

Nein, irgendwie finde ich Personengesellschaften, bei denen die auch die „Kapitalisten“ haften, gerechter. Idealtypisch sollte jeder Gesellschafter, der Anteile hält, am Geschäft mitwirken können und für die Folgen gerade stehen müssen. Ein Teil des erzielten Gewinns sollte zurückgelegt und der Rest fair zwischen den Gesellschaftern verteilt werden.

Bei InterFace AG haben wir übrigens vier Vorstände. Ab und zu höre ich, dass das für ein mittelständisches Unternehmen unserer Größe zu viel sei. Das sehe ich nicht so.

Ich bin froh, dass wir zu viert sind. Insgesamt leben ungefähr 100 Menschen und deren Angehörige von unserem wirtschaftlichen Erfolg. Diese Verantwortung teilen wir im Vorstand. Meine drei Vorstandkollegen sind und handeln als mittelständische Unternehmer. Jeder von Ihnen sorgt für ein eigenes Geschäftsfeld und übernimmt „horizontal“ eine weitere besondere Verantwortung im Unternehmen.

Und alle Vorstände handeln so, als ob sie mit ihrem persönlichen Eigentum haften würden. Das ist in meiner Wahrnehmung auch etwas von dem Besonderen an der InterFace AG.

RMD

P.S.
Ein Grund für die Umwandlung der InterFace Connection GmbH in eine AG war die Mitarbeiterbeteiligung. Gar nicht lange nach unserem Start haben sich eine Reihe von Kolleginnen und Kollegen mit 10 % an der InterFace Connection beteiligt. Zu diesem Zweck wurde ein Verein gegründet, der den Anteil hielt und von einem Treuhänder in der Gesellschaftsversammlung vertreten wurde.

Diese Anteile waren praktisch nicht fungibel. Um das zu verändern, haben wir die InterFace Connection GmbH in eine AG umgewandelt und die Anteile der beteiligten Mitarbeiter in Aktien umgewandelt.

P.S.1
Alle Artikel meines Unternehmertagebuches findet man in der Drehscheibe!

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