Immer öfters nutzen mittelständische Unternehmen wie die InterFace AG die Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG).
Ein wesentlicher Vorteil ist, dass mit dieser Rechtsform eine große Anzahl von Aktionären besser organisiert werden kann als bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Das ist zum Beispiel dann wichtig, wenn ehemalige und aktive Mitarbeiter zu den Aktionären gehören und so der Kreis der Aktionäre eine größere Anzahl umfasst.
Der Nachteil einer AG ist der höhere Aufwand. So muss man die erweiterten Regeln des Aktienrechts befolgen und benötigt einen Aufsichtsrat (AR). Die Mitglieder des AR müssen in ihrer Anzahl aus drei oder einem Vielfachen der Zahl drei bestehen (drei, sechs, neun …).
Welche Aufgaben hat ein Aufsichtsrat in einer kleinen Aktiengesellschaft?
Der AR sollte drei wichtige Aufnahmen übernehmen.
- Er sollte die Interessen der Aktionäre und des Unternehmen verbinden. Eine notwendige Voraussetzung fürs Gelingen ist das Bilden einer „Firewall“ zwischen den Aktionären und dem Unternehmen. So muss der AR darauf achten, dass die Aktionäre nicht zum Beispiel durch unbillige Dividendenforderungen dem Unternehmen schaden und dass der Vorstand die Interessen der Aktionäre in sein Handeln mit einbezieht.
- Weiter muss der AR darauf achten, dass das Unternehmen auf Kurses bleibt. Ideal wäre es, wenn AR sich schon beim Festlegen des Kurses einbringen kann.
- Der AR ist der Ansprechpartner der Vorstände in allen Angelegenheiten, die die Gesellschaft betreffen. Er muss die Vorstandsverträge aushandeln, mit denen sich die Vorstände an das Unternehmen binden. Daraus folgt natürlich, dass er auch dafür sorgen muss, dass neue Vorstände entwickelt werden.
Einem mittelständischen Unternehmen tut es gut, wenn es als AG einen AR hat, der aus Menschen besteht, die die Kompetenz, die Zeit und den Willen haben, gemeinsam mit dem Vorstand für das Wohl des Unternehmens zu wirken.
RMD
P.S.
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