Hallo und Guten Tag,
Ihnen wünsche ich ein frohes neues Jahr. Und sende Ihnen eine Betrachtung zum Mindestlohns. Der gilt ja ab gestern. Erschienen ist der Artikel bei Politik-Poker. Stöbern Sie einmal dort. Es lohnt sich.
ULF D. POSÉ | 02.01.2015
Endlich ist er da, der Mindestlohn!
Der eine oder andere Silvesterböller wurde sicher auch in die Luft geschossen, um die Einführung des Mindestlohns zu feiern. Endlich können sich Millionen von Menschen mit dem nötigsten des Lebens ordentlich ohne staatliche Zuschüsse versorgen.
Endlich hört die Ausbeutung auf. Aber stimmt das auch? Sind Mindestlöhne tatsächlich sinnvoll und gerecht?
Über eine Lohnuntergrenze nachzudenken, ist richtig und sinnvoll. Das Nachdenken sollte allerdings zu einem verantwortungsvollen Urteil führen. Zwei Fragen gilt es zu beantworten:
1. Was ist das Ziel einer Lohnuntergrenze, und wird dieses auch erreicht, und
2. ist eine Lohnuntergrenze finanzierbar?
Eine Lohnuntergrenze hat das Ziel, mit dem Einkommen sein Leben unabhängig von staatlichen Unterstützungen finanzieren zu können. Das ist mit der staatlich verordneten Lohnuntergrenze von € 8,50 nicht möglich. Nicht für Singles, erst recht nicht für Familien mit nur einem Verdiener.
Schon im Jahre 2004 lag die Niedriglohnschwelle bei 1.704 Euro brutto im Monat. Das entsprach einem Stundenlohn von 9,78 Euro pro Stunde. Schon damals gab es 44.000 Lohnempfänger, die einen höheren Monatslohn bekamen und gleichzeitig auf staatliche Unterstützung angewiesen waren. Das neutrale Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) formulierte daher schon 2005 recht konsequent: „Je nach Haushaltskontext (kann) selbst bei Lohnsätzen über 7,50 Euro Bedürftigkeit bestehen.“
Das Ziel, mit einer Lohnuntergrenze die Möglichkeit zu schaffen, sein Leben ohne staatliche Unterstützung zu finanzieren wird also nicht erreicht, auch nicht bei der Lohnuntergrenze von € 8,50. Und es betrifft auch weitaus weniger Menschen, als immer wieder behauptet wurde und behauptet wird.
Es war in der Vergangenheit, vornehmlich durch die Gewerkschaften behauptet, von rund zwei Millionen Menschen die Rede, die trotz Arbeit auf Hartz IV angewiesen seien. Das wäre fast jeder 20. Erwerbstätige.
Nach einer Studie des neutralen Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Jahr 2005 bekamen tatsächlich so viele Erwerbstätige zusätzliche Leistungen vom Staat. Allerdings waren massenhaft 400-Euro-Jobs dabei. Echte Vollzeit arbeiteten damals nur 495.000 Hartz-IV-Empfänger.
Im April 2006 waren es rund 473.000 und 2007 waren es 526.000. Es bleibt eine gewaltige Zahl. Allerdings befanden sich 2005 unter den 495.000 Vollzeit-Arbeitnehmern, die ihr Einkommen mit Hartz IV aufstockten, nur 14.000 Singles, die von einem Fulltimejob nicht leben konnten. Das sind nur 0,035 Prozent, und nicht satte 5 Prozent, also 2,1 Millionen, wie manche Gewerkschaftler behauptet hatten. So macht man Stimmung.
Es ist also der Familienstand entscheidend, wenn es um staatliche Hilfe geht. Hat jemand einen Partner, der kein Geld verdient, und darüber hinaus noch zwei Kinder kann allein seine Familie auch mit einem Mindestlohn von 8,50 Euro nicht ernähren. Dies in der öffentlichen Debatte zu verschweigen ist vielleicht Volksverdummung, unredlich ist es allemal.
Die Politik hat nun den flächendeckenden Mindestlohn ab dem 1.1.2015 gesetzlich eingeführt. Schau ich mir jedoch die Vergabepolitik der öffentlichen Hand an, dann erhält der Billigste den Auftrag. Schon das passt nicht zusammen. Ganz schön verlogen!!! Eine gesetzlich vorgeschriebene Lohnuntergrenze unterstützt darüber hinaus dummerweise die marxistische Idee, dass Leistung unabhängig vom Nutzen entlohnt werden soll. Das mag menschlich verständlich sein, verstellt jedoch gleichzeitig den Blick für die wahre Ursache der Entlohnung.
Damit muss die Frage beantwortet werden, ob eine Lohnuntergrenze finanzierbar ist. Mindestlöhne, die Unternehmen nicht zahlen können, da die Auftragslage nicht die notwendige Rendite ausweist, leistet letztlich Schwarzarbeit oder Scheinselbständigkeit Vorschub.
Wird Arbeit nicht nachgefragt, weil sie dem Unternehmer zu teuer ist, verschwindet sie vom Arbeitsmarkt und der Unternehmer mit ihr. Das ist zwar bitter, gehorcht jedoch einer äußerst einfachen, marktwirtschaftlichen Logik. Lohn entsteht durch Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt sowie durch den Wertschöpfungsbeitrag, den die Arbeit erzielt.
Liegt der Lohn über dem Wertschöpfungsanteil, kann der Lohn nicht mehr finanziert werden, die Nachfrage stirbt. Wird nun ein Unternehmer gezwungen, Löhne zu zahlen, die er mit seinen Aufträgen nicht erwirtschaften kann, wird er sein Unternehmen schließen müssen oder der Staat subventioniert ihn. Das haben wir reihenweise erlebt, als in den Einígungsverträgen zwischen Ost und West nach der Wende Tarifangleichungen zwingend vorgeschrieben wurden. Am Ende gab es Tarifgebiete mit nahezu 40 Prozent Arbeitslosigkeit.
Nehmen Sie aktuell nur ein Beispiel aus der Zeitarbeit. Fürs Regale-Einräumen erhält ein Zeitarbeitnehmer, der an einen Fahrzeugbauer in der Metall+Elektro-Industrie überlassen ist, den hohen Metall+Elektro-Industrie-Lohn. Wenn er nun eine Woche später dieselbe Tätigkeit ausführt, aber eben keine Stoßdämpfer in der
Metall+Elektro-Industrie in die Regale räumt, sondern Wasserkisten im Einzelhandel, bekommt er – für dieselbe Tätigkeit – weniger Geld.
Löhne sind alles Mögliche, nur nie gerecht.
Sofort wird angemahnt, das sei nicht gerecht. Leider ist Gerechtigkeit nach Ulpian der feste Wille, einem jeden Menschen sein Recht zukommen zu lassen. Das Dumme ist, Löhne sind niemals gerecht, sie werden es auch nie sein. Die Bemessungsgröße für Löhne ist die Angemessenheit, leider nicht die Gerechtigkeit.
Die Angemessenheit richtet sich nach Angebot und Nachfrage und nach Wertschöpfungsbeiträgen. So kann der Wertschöpfungsbeitrag für das Einräumen von Wasserkisten nun einmal deutlich geringer sein, als das Einräumen von Stoßdämpfern.
Neben der Gerechtigkeit ist auch die Leistung nicht die Grundlage der Entlohnung. Wäre sie es, dann sind das Einräumen von Stoßdämpfern und das Einräumen von Wasserkisten leistungsmäßig eher identisch.
Das Leistungsprinzip ist Marxismus pur.
Der Leistungslohn und mit ihm das Leistungsprinzip ist keine Erfindung des Kapitalismus, sondern eine Erfindung von Karl Marx, der damit gegen das Marktwert-Nutzwert-Prinzip des Kapitalismus polemisierte. Das haben wir leider inzwischen vergessen.
Das Leistungsprinzip ignoriert, dass der Nutzen einer Arbeit die entscheidende Größe bei der Entlohnung ist. Wäre Leistung die entscheidende Größe, dann müsste ein Vorstandsvorsitzender bei 100-prozentiger Erfüllung seines Leistungssolls weniger bekommen als ein Facharbeiter, der sein Leistungssoll um 130 Prozent erfüllt.
Ich denke, in diesem ideologischen Streit um die Lohngerechtigkeit halten sich viele Menschen an Bernhard Shaw, der einmal meinte: „Manche Menschen sind nur bereit für Dinge zu sterben, die ihnen zureichend unklar sind.“
Mindestlöhne – und was ist mit den Selbständigen?
Ein Gesetz, das eine Lohnuntergrenze festlegt, müsste also konsequenterweise an ein Produktabnahmegesetz gekoppelt werden, das die Verkaufspreise festlegt. Die Einführung einer Lohnuntergrenze müsste Kunden gesetzlich zwingen, einen angemessenen Preis zu zahlen. Solch eine radikale marxistische Maßnahme würde kein Wirtschaftsökonom befürworten, gleichzeitig wird jedoch klar, wie widersinnig die Diskussion ist.
Bei der Lohnuntergrenze blenden wir einen großen Teil der arbeitenden Bevölkerung völlig aus: den Unternehmer oder den Selbständigen. Wir haben in der Bundesrepublik rund 100.000 Selbständige, die mit ihrem Einkommen unter der Pfändungsgrenze liegen. Diese Selbständigen sind sehr fleißig.
Sie arbeiten durchschnittlich 59 Stunden pro Woche, und Sie machen unterdurchschnittlich wenig Urlaub, rund 15 Urlaubstage pro Jahr. Es gibt etwa 600 000 Selbstständige, die weniger als 7,00 Euro pro Stunde verdienen. Dann gibt es auch noch 213.000 Freiberufler, die für weniger als fünf Euro pro Stunde schuften. Diese ‚reichen‘ Unternehmer sollen also in Zukunft die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro einhalten? Na ja, gegen Selbstausbeutung scheint die Politik nichts zu haben!
Wir blenden in der Debatte um die Lohnuntergrenze die politische Fürsorge für Freiberufler völlig aus. Wieso wollen wir Arbeitgebern oder Selbstständigen etwas verwehren, das für den Lohnempfänger als gerecht empfunden wird?
Ich vermute, unsere Politiker geben nicht gern zu, dass sie Selbständige als Bürger 2. Klasse ansehen, die keiner Unterstützung bedürfen. Vielleicht ist es auch ein Stück weit unfair, unsere Politiker ständig unter Druck zu setzen, den jeweilig lobbyistischen Willen bitte opportun erfüllen zu sollen.
Und doch ist sicher aus ethischer Sicht zu überlegen, ob eine Vollzeitarbeit, die es dem Empfänger unmöglich macht, seine Lebensbedürfnisse auf der Höhe des Sozialhilfesatzes zu befriedigen, nicht doch menschenunwürdig ist, wie schon das Sozialgericht in Berlin entschieden hat.
Vernichtet der Mindestlohn Arbeitsplätze?
Und noch Eines ist zu bedenken. Auch wenn das Ziel, mit einem Mindestlohn eine Familie ernähren zu können, nicht zu erreichen ist; der Hinweis, dass Mindestlöhne ausschließlich Arbeitsplätze vernichten, nicht so ohne weiteres haltbar. Die Erfahrungen mit Mindestlöhnen sind in Europa je nach Höhe des Mindestlohns durchweg geteilt. Achtzehn von 25 EU- Mitgliedstaaten haben längst Mindestlöhne gesetzlich eingeführt, darunter Frankreich, England, die Niederlande, Portugal, Spanien, Irland.
Selbst in den Vereinigten Staaten gibt es im Stundensatz einen Mindestlohn. Wir waren also inzwischen ziemlich allein. Bisher hat die befürchtete Zunahme der Arbeitslosigkeit durch Einführung von Mindestlöhnen in Staaten mit Mindestlöhnen nicht stattgefunden. Die Empirie beweist das. So zumindest argumentieren Politik und Gewerkschaften. Leider ist jedoch der Hinweis auf Mindestlöhne in anderen Ländern als gutes Beispiel ebenfalls von einigen Informationsmängeln begleitet.
Die Mindestlöhne in den Vereinigten Staaten zum Beispiel werden nicht zur Armutsbekämpfung eingesetzt. Der Lohn wird über eine negative Einkommenssteuer aufgestockt. Der Mindestlohn in den USA betrug bis Ende 2014 7,25 US$. Ab dem 1.1.2015 beträgt der Mindestlohn 10,10 US$ (umgerechnet 7,48 €). Aber reicht das ohne staatliche Zuschüsse? Familien mit zwei oder mehr Kindern bekamen 2012 in den Vereinigten Staaten maximal 4716 US$ (3218 €) vom Staat zum Lohn dazu. Die Engländer bezuschussen ihre schlecht verdienenden Bürger pro mit bis zu 1730 Pfund pro Person (2342 Euro).
Diese zusätzlichen Unterstützungen entsprechen durchaus unserem Hartz IV – Gedanken. Auch das Mindestlohn-System anderer Länder führt nicht automatisch
dazu, dass eine Familie in den Vereinigten Staaten oder Großbritannien von einem Gehalt leben kann.
Gleichzeitig ist die Höhe des Mindestlohns entscheidend. Die OECD hat schon vor Jahren ermittelt, dass Mindestlöhne die Armutsgrenze nur marginal verringern können. Die Arbeitslosigkeit unter Jugendlichen nahm durch Mindestlöhne eher zu. Die OECD untersuchte in neun Ländern die Auswirkungen von Mindestlöhnen und kam in 24 Fällen zu dem Schluss, der Mindestlohn wirke sich auf die Beschäftigung negativ aus. In 15 Fällen gab es entweder überhaupt keine Effekte und manchmal auch positive Effekte.
Dann hat sich der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) mit den Mindestlöhnen befasst. Das ist wirklich interessant. Sind weniger als 2 Prozent der Arbeitnehmer vom Mindestlohn betroffen (wie in USA und Großbritannien), dann wurden: „in der Regel keine oder allenfalls geringfügig negative, sondern bisweilen sogar positive Beschäftigungseffekte eines Mindestlohns“ ermittelt. Aber jetzt kommt´s. In Frankreich sieht das völlig anders aus. Da ist der Mindestlohn so hoch (€ 9,53), dass 15,6 Prozent der Arbeitnehmer davon betroffen sind. Die Folge: hohe Zunahme der Arbeitslosigkeit bei Frauen und Jugendlichen.
Für den SVR ist Frankreich mit der Bundesrepublik gut vergleichbar. Wir dürfen also fürchten, denn der SVR meinte auch, der Verlust von Arbeitsplätzen sei durch die Anhebung des Mindestlohns in Frankreich beachtlich gewesen. Das wird durch eine Studie von Laroque und Salanié unterstützt. Bei deutlicher Erhöhung des Mindestlohns kommt es zu Beschäftigungsverlusten; bei sehr moderaten Anhebungen des Mindestlohns eher nicht.
Wobei der Mindestlohn auch ein Wettbewerbsabwehrinstrument sein kann. Denken Sie nur an die Post AG. Die ist mit Ihren Mindestlöhnen Ihren wichtigsten Wettbewerber in der Briefzustellung losgeworden. Hier war die Post AG aus guten Gründen für einen Mindestlohn. In den Niederlanden ist die Post AG eher ein kleiner Anbieter und hat sich dort vehement gegen Mindestlöhne gewehrt.
Allerdings kommt in der Bundesrepublik noch ein weiterer Pferdefuß dazu: unsere Regelungswut. Bisher kann noch kein Mensch realistisch absehen, wie sehr die Bürokratie der Dokumentationspflicht Unternehmen belasten wird.
Und trotz alledem: wir sollten es bei aller Überlegungen bis hierher, den Unternehmern nicht zu einfach machen. Ein Unternehmen, das nicht in der Lage ist, Löhne oberhalb des Sozialhilfesatzes zu bezahlen, hat nicht nur schlechte Marktbedingungen, es macht vielleicht auch Managementfehler.
Der Markt und der Wettbewerb entscheiden über den zu verteilenden Gewinn eines Unternehmens. Ein Unternehmen, das nicht in der Lage ist, seine Mitarbeiter angemessen zu entlohnen, bewegt sich entweder im falschen Marktsegment, oder bietet die falschen Produkte an oder produziert am falschen Ort oder hat falsche Entscheidungen gefällt. Schlecker war hier sicher ein gutes Beispiel. Die dadurch
entstehenden Krisen dürfen Mitarbeiter nicht zu Gunsten des Managements in den finanziellen Ruin führen.
udp
4 Antworten
Wie wäre es denn da mit dem bedingungslosen Grundeinkommen, als Alternative zu Mindestlohn?
http://www.unternimm-die-zukunft.de/de/goetz-werner/autorenbeitraege/
Gäbe es noch andere?
Es liegt wahrscheinlich auch an den Zielen, die verfolgt werden sollen!?
Schönen Gruß, J.Schnurrer
Lieber Joachim, lieber Herr Schnurrer,
ich bin völlig bei Ihnen.
Wenn ich mir nur vorstelle, was man da alles mit lösen könnte – Hartz 4, Sozialbezüge, Kindergeld, Erziehungsgeld, Bafög, Mietzuschüsse, Mindestlohn, Arbeitslosengeld und wahrscheinlich vieles mehr.
Als Ergebnis gäbe es weniger Gesetze und Formulare, weniger Bürokratie und weniger Kontrolle. Und billiger käme es am Schluss dann auch noch.
Aber so eine mutige Entscheidung ist in diesem System nicht mehr durchsetzbar, es sei denn, es macht bankrott, muss abgewickelt und dann neu aufgesetzt werden.
Aber vielleicht dauert es ja gar nicht mehr so lange …
Lieber Roland, lieber Herr Dürre,
neben diesen Vereinfachungen, die u.a. auch einen starken Transparenzgewinn ergäben, würde auch einkommensloses Engagement wieder mehr respektiert.
Jedes System ist veränderbar! Da es bis hierher gestaltet wurde, kann es auch weiter gestaltet werden. Die Frage ist wie?
Z.B. könnte hier im IF-Blog für das Thema mehr Raum gegeben werden im Sinne von kreativ statt reaktiv. Also mehr Lösungsvorschläge als Statuskritik.
Vielleicht gelingt es Ihnen ja, Götz Werner als Autor zu gewinnen, oder noch weitere Vernetzung zu erreichen? Ich für meinen Teil diskutiere das bereits in meinen Kreisen.
Roland, you overlook a main objective of most of the politicians; ensuring that most people have jobs, however useless and damaging for the environment. Think how many burocrats would have nothing to do! They would, like us, be dangerously frustrated. The Devil makes work for idle hands (and heads)! Look at what you and I are doing these days.