(Gehört am Radio im Originalton, Mark Zuckerberg)
Darauf entspann sich mit dem Bayrischen Rundfunk ein kurzer Schriftverkehr, den ich hier im Original wiedergeben will:
Sehr geehrte Damen und Herren bei BROnline,
ich habe mich bemüht, meinen face-book acount zu löschen. Dies ist offensichtlich nicht möglich.
Im Umsehen nach Hilfe habe ich die Einlassungen des staatlichen Datenschützers von Schleswig-Holstein gefunden.
Er ist, so wie ich auch nach den vergeblichen Versuchen, der Meinung, dass facebook gegen unser Datenschutzgesetz, Bayern wie Deutschland, verstößt.
Wieso unterstützen oder benützen Sie Firmen, die sich offensichtlich nicht legal verhalten?
Ich meine es wäre recht und billig von Ihrer Institution zu verlangen, nicht mehr mit facebook zu kooperieren.
Mit freundlichen Grüßen
Daraufhin eine interessante Antwort des Social Media Beauftragten des BR
Sehr geehrter Herr Lorbeer,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Programm. Wir nehmen beim Bayerischen Rundfunk Datenschutz sehr ernst, und deshalb werden die entsprechenden Fragen, die die Landesdatenschützer aufgeworfen haben, auch von den Datenschutzbeauftragten der ARD derzeit geprüft und kritisch diskutiert. Die wesentlichen Anforderungen zu Datenschutz und Datensicherheit bei Social-Media Angeboten der Rundfunkanstalten werden in einem Leitfaden zusammengestellt.
Dass wir überhaupt Links und Informationen zu unseren Inhalten über Facebook verbreiten, liegt daran, dass ein Großteil der jungen Menschen über diesen Weg einfach wesentlich besser zu erreichen ist als über die herkömmlichen Kanäle; und diese Menschen mit unseren Inhalten zu erreichen ist Teil unseres Auftrags.
Beste Grüße
Ich habe in meine Antwort darauf einen kleinen Teil meiner Antwort auf die gemeine Formulierung Zuckerbergs eingearbeitet und stelle sie hier zur Diskussion:
Sehr geehrter Herr Primbs,
sehr erfreut bin ich, dass der BR das Problem des Datenschutzes sieht.
Es ist das eine mein Konsumprofil zu verkaufen und das andere mein Profil an politischen Interessen via nach gelesener etc. BR-Beiträge auszuwerten.
Ich finde, dass zweitere Möglichkeit, die für eine Firmen-Datenbankauswertung und folgender Vermarktung völlig gleichwertig neben der ersteren steht, einen bedeutend höheren Schutzcharakter hat, weil ich hier nicht nur als Bürger des Datenschutzes beraubt werde, sondern sogar als Wahlbürger mit seinem Denken und seiner Meinung transparent gemacht werden kann.
Nun wird der BR Facebook nicht aufhalten können. Aber: Muss und darf der BR Facebook verwenden und stützen, solange sich dieser Konzern dem a) deutschen Datenschutzrecht entzieht und b) nach noch höheren Rechtsgütern greifen könnte, indem er politische Meinungsprofile verkauft.
Dagegen muss der Wunsch des BR „junge Menschen … zu erreichen“ zurückstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Werner Lorbeer
wl